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Resonanzgesetz Zurück an den AbsenderMein Briefkasten ist privat!Formblätter für unerlaubte Werbung und was es sonst noch so gibt. Aufkleber drucken, auf den unerwünschten Brief, auf Werbung usw. kleben und an den Absender zurückschicken (ab in den Briefkasten). Porto für die unerwünschte Post zahlt natürlich der Empfänger. Zustellverbot-Aufkleber zum selbst drucken Die odt-Datei bitte für Eure Zwecke ändern. Zustellverbot-pdf http://www.petra-timmermann.de/Meinung/2014/Briefaufkleber-Zustellverbot.pdf Zustellverbot-odt LibreOffice zum Bearbeiten http://www.petra-timmermann.de/Meinung/2014/Briefaufkleber-Zustellverbot.odt Zustellverbot-Gelber Brief pdf http://www.petra-timmermann.de/Meinung/2014/Briefaufkleber-gelberbrief.pdf Zustellverbot-Gelber Brief odt http://www.petra-timmermann.de/Meinung/2014/Briefaufkleber-gelberbrief.odt Zustellverbot-Zurückweisung odt: http://www.petra-timmermann.de/Meinung/2014/Bri8efaufkleber-Zurueckweisung.odt Information zum Weltpostvertrag und dem 3 Cent Briefporto für den Empfänger Ich habe schon einen Brief an eine Behörde mit 4 Cent Porto frankiert verschickt und für weitere Briefe eine kleine Information für den Empfänger erstellt, die ich der Post beifüge. So kann man dem System Informnationen über das System liefern. ;-) Ich unterschreibe den Zettel mit meinem Vornamen. Wem das alles zu kitschig ist, kann den Zettel für sich anpassen. ;-) Für 3 Cent Briefe kleine Briefumschläge benutzen, Gewicht beachten und eventuell Postleitzahl in Klammern setzen. Infozettel-Weltpostvertrag odt: http://www.petra-timmermann.de/Meinung/2014/Weltpostvertrag-Infozettel.odt Danke für die Informationen an Alexander Wagandt und Jo Conrad zum 3 Cent Briefporto: Tagesenergien 57 - Briefporto 2 oder 3 oder 4 Cent?
Hier habe ich einen Gelben Brief zurückgeschickt: Ich schneide die Etiketten aus, klebe sie auf das Anzeigenfeld des Briefes und werfe den Brief in einen Briefkasten Links
Was kann man nun konkret gegen die unerwünschte Werbung unternehmen? Sofern Sie unerwünschte Werbung erhalten, welche schon per se nicht erlaubt ist, wie z. B. bei der E-Mail- oder Faxwerbung oder Sie einer Werbung widersprochen haben, aber dennoch weiterhin Werbung erhalten, so haben Sie gegen den Versender einen zivilrechtlichen Anspruch auf Unterlassung, welchen Sie notfalls auch gerichtlich durchsetzen (lassen) können.
Bevor es zu einem solchen Schritt kommt, fordert man den Versender der Werbung jedoch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, umgangssprachlich wird er also abgemahnt bzw. erhält er eine Abmahnung. Da die Sach- und Rechtslage in diesen Fällen oft eindeutig ist, lassen sich die Unterlassungsansprüche so recht zügig durchsetzen mit der Folge, dass man keine unerwünschte Werbung mehr erhält. Quelle: http://www.kanzlei-hgk.de/ratgeber/zivilrecht
Persönlich adressierte Werbesendungen per Post Werbung in persönlich adressierten Werbeschreiben ist grundsätzlich zulässig. Anders ist es, wenn der Empfänger seinen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Der Werbeadressat muss dem Absender zu erkennen gegeben haben, dass er derartige Werbung nicht wünscht, z. B. durch eine schriftliche oder telefonische Mitteilung (BGH, Urteil vom 16.02.1973, AZ: I ZR 160/71). Postzustellungsunternehmen sind verpflichtet, persönlich adressierte Briefe - hierunter fallen auch Werbebriefe - auszuliefern. Die Postzustellungsunternehmen sind zu einer Inhaltskontrolle weder berechtigt noch verpflichtet. Wenn man auch die Zusendung solcher Werbung verhindern möchte, hat man verschiedene Möglichkeiten. Quelle: http://www.cinelli.de/werbe-wissen/unerlaubte-werbung-und-abmahnung/ |
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